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   VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329   

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https://dejure.org/2009,34224
VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329 (https://dejure.org/2009,34224)
VG München, Entscheidung vom 04.06.2009 - M 17 K 05.5329 (https://dejure.org/2009,34224)
VG München, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - M 17 K 05.5329 (https://dejure.org/2009,34224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 JMStV verstößt, kein Beurteilungsspielraum zu. Der Begriff "geeignet ... die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ... zu beeinträchtigen", setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 615
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Der vom BVerwG (Urteil vom 16.5.2007 3 C 8.06) entschiedene Fall der Weinprüfung sei in vollem Umfang vergleichbar mit dem hier vorliegenden Fall.

    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG v. 16.5.2007, NJW 2007, 2790; BVerwGE 72, 195, 199).

    Gesetzen kann u.a. dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen werden, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (BVerwG v. 16.5.2007, a.a.O. m.w.N.; BVerwGE 72, 195, 201).

    Auch ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beurteilungsspielraum einer Weinprüfungskommission (BVerwG v. 16.5.2007, NJW 2007, 2790) auf die Prüftätigkeit der KJM nicht übertragbar.

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Diese Auffassung hat das BVerwG inzwischen aufgegeben und hat die der Entscheidung der Bundesprüfstelle, soweit es um die wertende Einschätzung des Kunstwerks und um die Beurteilung des von ihm ausgehenden schädigenden Einflusses für Jugendliche geht, als sachverständige Aussagen begriffen, die im Verwaltungsprozess in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordern, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/215).

    Die Zusammensetzung allein rechtfertigt nicht einen gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum, denn sie gewährleistet nicht, dass die Entscheidungen der KJM möglichst in einer gewissen Staatsferne und aufgrund einer pluralistischen Meinungsbildung ergehen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerwGE 91, 211/217).

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff. - Juris).

    Der Schluss, der KJM und der Beklagten müsse ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zustehen, verkennt bereits, dass der in § 20 Abs. 3 JMStV verwendete Begriff lediglich den Entscheidungsfreiraum der Freiwilligen Selbstkontrolle, die die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eigenverantwortlich überwachen sollen, gegenüber der öffentlich-rechtlichen Medienaufsicht sichern soll (VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.).

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659

    Beurteilungsspielraum der KJM / Anforderungen an Posendarstellungen

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Die Beklagte bezweifelte mit Schreiben vom 14. August 2008 die Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Sachverständigen und verwies auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 Au 7 S 08.659, in dem der KJM ein Beurteilungsspielraum zuerkannt worden ist.

    Das VG Augsburg (B.v.31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Einen Beurteilungsspielraum der Verwaltung hat die Rechtsprechung u.a. ursprünglich bei Wertungen anerkannt, die das Gesetz sachverständigen oder pluralistisch zusammengesetzten Gremien anvertraut (BVerwG v. 3.3.1987, BVerwGE 77, 75/78 und v. 16.12.1971, BVerwGE 39, 197/203 f. für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien).

    Der Nachweis ist als erbracht anzusehen, wenn anzunehmen ist, dass eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung durch das Angebot mutmaßlich eintreten wird; es reicht also die einfache Wahrscheinlichkeit aus (BVerwG v. 16.12.1971 BVerwGE 39, 197; Ukrow, a.a.O. RdNr. 268).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Die Annahme eines wie auch immer gearteten Beurteilungsspielraums der Bundesprüfstelle hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG für unvereinbar angesehen, das davon ausgeht, dass sich Bundesprüfstelle und Fachgerichte auf Seiten des Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des verfahrensrechtlich Möglichen Gewissheit darüber zu verschaffen hätten, welchen schädigenden Einfluss die konkrete Schrift ausüben könne (BVerfG v. 27.11.1990, BVerfGE 83, 130/147).

    Die dem Gesetzgeber insoweit zustehende Einschätzungsprärogative wäre nur überschritten, wenn eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung nach dem Stand der Wissenschaft vernünftigerweise auszuschließen und die von ihm getroffene Wertung widerlegt wäre, was im Bereich des Jugendmedienschutzes nicht der Fall ist (Ukrow, a.a.O. RdNr. 86 f.; BVerfG v. 27.11.1990 BVerfGE 83, 130 ff.).

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG v. 16.5.2007, NJW 2007, 2790; BVerwGE 72, 195, 199).

    Gesetzen kann u.a. dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen werden, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (BVerwG v. 16.5.2007, a.a.O. m.w.N.; BVerwGE 72, 195, 201).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass eine im Verfahren vorläufig geäußerte Rechtsmeinung nicht zur Befangenheit der zuständigen Kammermitglieder führt, sondern grundsätzlich den Prozessbeteiligten Gelegenheit geben soll, ihre eigene von der des Richters abweichende Ansicht näher zu erläutern und dabei zusätzliche Gesichtspunkte vorzutragen oder bereits angeführte Gesichtspunkte stärker hervorzuheben, um den oder die Richter von der Richtigkeit ihrer Meinung zu überzeugen (BFH v. 4.7.1985, Az: V B 3/85 - Juris).

    Die Beteiligten sollen nicht vor etwaigen Irrtümern geschützt werden, sondern allein davor, dass ihnen Richter bzw. Amtsträger mit Voreingenommenheit begegnen (vgl. VGH Mannheim v. 26.4.2000, NVwZ-RR 2000, 549; BFH v. 4.7.1985 Az. V B 3/85 - Juris).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet, dass die Gerichte die Verwaltungstätigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachprüfen (BVerfGE 84, 34/49).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329
    Es darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit des Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass es ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (BGH v. 22.9.2004, NJW-RR 2004, 1679 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

  • VG München, 08.11.2007 - M 17 K 06.2675

    Zulässigkeit einer hilfsweise erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage nach

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.597

    Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 1

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren -

  • BFH, 17.04.1996 - I B 134/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • VG Berlin, 06.07.2006 - 27 A 236.04

    Rechtswidrige Aussagen der KJM in Bezug auf die FSF

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2000 - A 13 S 2896/97

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

    Mit Urteilen vom 4. Juni 2009 (M 17 K 05.5329: Folge 4) und vom 17. Juni 2009 (M 17 K 05.599: Folge 3) hat das Verwaltungsgericht nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur Frage, ob die Sendungen geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, den Klagen jeweils teilweise stattgegeben und die streitgegenständlichen Bescheide insoweit aufgehoben, als diese einen Verstoß der Sendungen gegen § 5 Abs. 4 Satz 1 JMStV festgestellt und deshalb eine Sendezeitbeschränkung (auch) für die Zeit von 22 Uhr bis 23 Uhr angeordnet haben.
  • VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

    Zur Begründung verwies sie mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 26. November 2007 vorläufig auf die Klagebegründungen zu den Folgen 4 (M 17 K 05.5329) und 6 (M 17 K 05.5848).

    Sie nahm vorläufig ebenfalls Bezug auf die schriftsätzlichen Ausführungen in den Verfahren M 17 K 05.5329 und M 17 K 05.5848.

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 5 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - 13 A 1072/12

    Zulässigkeit einer medienaufsichtlichen Beanstandung gegenüber einem

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512 und 09.2513 -, juris Leitsatz 2 und 3, Rn. 32 ff.; VG München, Urteil vom 4. Juni 2009 - M 17 K 05.5329 -, ZUM 2010, 615 ff. = juris Leitsatz und Rn. 86 ff.; VG Berlin, Urteile vom 28. Januar 2009 - 27 A 61.07 -, MMR 2009, 496 ff. = juris, Leitsatz 4, Rn. 37 ff., und vom 9. November 2011 - 27 A 64.07 -, ZUM 2012, 417 ff. = juris Rn. 63 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 4. Januar 2012, a. a. O., Rn. 68 ff.; VG Münster, Urteil vom 12. Februar 2010, a. a. O., Rn. 29 ff.; VG Kassel, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 1 K 391/12.KS -, juris Rn. 57; VG Osnabrück, Urteil vom 29. Januar 2010 - 4 A 62/09 -, juris Rn. 25; Liesching/Schuster, a. a. O., § 16 JMStV, Rn. 4; a. A. Hahn/Vesting, Beck' scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., 2012, § 20 JMStV Rn. 63 ff.
  • VG Mainz, 29.09.2016 - 1 K 710/15

    Klage eines Tonträgerunternehmens gegen die Rücknahme einer

    Denn es ist rechtlich im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes geboten, dass nicht nur die FSK sondern auch die Fachgerichte alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ergreifen, um Gewissheit darüber zu erlangen, welchen schädigenden Einfluss das konkrete Trägermedium ausüben kann (vgl. zur Überprüfbarkeit von Entscheidungen der BPjM: BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 20/92 -, BVerwGE 91, 211; zu Entscheidungen der KJM: VG München, Urteil vom 4. Juni 2009 - M 17 K 05.5329 -, juris).
  • VG München, 11.10.2012 - M 17 K 10.6273

    Beanstandung von Erotik-Teletexttafeln; Sendezeitbeschränkung; KJM als

    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG München v. 4.6.2009 M 17 K 05.5329, ZUM 2010, 615; VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff.).
  • VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer unverschlüsselten Ausstrahlung von

    So auch VG München, Urteil vom 4. Juni 2009 - M 17 K 05.5329 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - 27 A 61.07 -, juris; a.A. VG Augsburg, Beschluss vom 31. Juli 2008 - Au 7 S 08.659 -, juris.
  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.5848

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 6 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.
  • VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601

    Keine Chance gegen die Anordnung einer Sendezeitbeschränkung

    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG München v. 4.6.2009 M 17 K 05.5329, ZUM 2010, 615; VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff.).
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